Frühlings Bonusticket

 

  • Die 75 EUR Gutschrift gilt pro Person
  • Direkt-Verrechnung über Vermieter ist nur möglich bei Buchungen über diese Website, ansonsten muss selbst angesucht werden
  • Aktionszeitraum bis 30. Juni 2021
  • Das Burgenland Frühlingsbonusticket gilt für alle Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich
  • Die Burgenland Tourismus GmbH bietet in Kooperation mit Allianz Partners allen Gästen im Burgenland während der Saison (14.10.2020 – 31.10.2021) eine Storno- und Reiseabbruchversicherung im Fall einer Covid-19-Erkrankung oder behördlichen Quarantäne aufgrund eines Verdachts einer Covid-19-Erkrankung. Dieses Service steht allen Gästen kostenlos und automatisch ab der Buchung zur Verfügung. Mindestnächtigungsdauer: 3 Nächte am Stück
  • Auch einlösbar für alle BurgenländerInnen, die bereits das Burgenland Bonusticket geltend gemacht haben