Liebe Gäste!
Nach den letzten Informationen der Regierung können wir unsere Ferienwohnungen mit Anfang März 2021 wieder für Sie öffnen.
GESCHÄFTSREISENDE dürfen wir aber auch im Lockdown weiterhin willkommen heißen und beherbergen.
Ebenso ist uns eine Unterbringung für folgende Ausnahmesituationen gestattet:
· zum Zweck der Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen,
· aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen,
· zu Ausbildungszwecken gesetzlich anerkannter Einrichtungen,
· zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses,
· durch Kurgäste bzw. Patienten und Begleitpersonen in einer Kuranstalt bzw. Einrichtung zur Rehabilitation, die als Beherbergungsbetrieb mit angeschlossenem Ambulatorium organisiert ist
In unserer näheren Umgebung gibt es etliche Betriebe, bei denen Sie Speisen zum Mitnehmen abholen können. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, sich selbst in unseren vollausgestatteten Küchen zu verköstigen. Wir informieren Sie gerne. Kontaktieren Sie uns telefonisch für Langzeitaufenthaltstarife unter 0650/86 09 038 (9 Uhr – 19 Uhr).
Wir freuen uns schon, Sie bald wieder persönlich bei uns begrüßen zu dürfen. Bleiben Sie gesund und behalten Sie eine positive Einstellung in diesen für uns alle schwierigen Zeiten!